Streikrecht für kirchliche Arbeitnehmer gefordet

In einer Erklärung fordern die Mitglieder Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) im SPD Unterbezirk Mönchengladbach:
Die MitarbeiterInnen kirchlicher Einrichtungen müssen die gleichen Rechte im Arbeitsrecht haben wie alle anderen Mitarbeiter.
Wir fordern, dass auch die MitarbeiterInnen kirchlicher Einrichtungen Streikrecht haben müssen.

Wir fordern, dass § 118 BetrVG gestrichen wird, der MitarbeiterInnen kirchlicher Einrichtungen nur eingeschränkt Rechte im Betriebsverfassungsrecht gewährt.
Die AfA Mönchengladbach fordert, MitarbeiterInnen kirchlicher Einrichtungen allen
anderen Beschäftigten gleichzustellen.

Die Notwendigkeit voller arbeitsvertraglicher Rechte wird umso deutlicher angesichts der geplanten Absenkung der Eingangsgehälter bei Neuanstellungen.
Mit Erstaunen stellen wir weiter fest, dass eine offizielle Erklärung des SPD Bundesvorstandes bislang nicht erfolgte.

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