630 Schöffenbewerberinnen und -bewerber gesucht
Bewerbungen sind ab sofort möglich

Beispielfoto: Der Fünfte Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts
  • Haben Sie Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und Sinn für Gerechtigkeit?
  • Können Sie unvoreingenommen auf neue Situationen und Menschen eingehen?
  • Trauen Sie sich zu, Ihre Meinung standfest zu vertreten und mit hohem Verantwortungsbewusstsein Entscheidungen zu treffen?

Dann sind Sie vielleicht der oder die Richtige für das Schöffenamt.
Die Amtszeit der Schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Mönchengladbach und für das Schöffengericht der beiden Mönchengladbacher Amtsgerichte endet am 31. Dezember 2018.
Der Fachbereich Recht sowie der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadtverwaltung suchen deshalb für die dann folgende fünfjährige Wahlperiode rund 500 Personen in allgemeinen Strafsachen, sowie 130 Personen im Bereich Jugendstrafsachen, die Interesse an einem Schöffenamt haben und sich zur Wahl stellen möchten.
Was sind Schöffen?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die ohne eine juristische Ausbildung während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter bekleiden.
Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden sie über Schuld und Strafe des Angeklagten.
Ehrenamtliche Richter sind ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, die das Vertrauen der Bürger in die Strafjustiz stärken und für lebensnahe Entscheidungen sorgen sollen.
In der Regel nimmt jeder Schöffe an etwa zwölf Hauptverhandlungen im Jahr teil. Hierbei kann sich eine Hauptverhandlung auf mehrere Sitzungstage verteilen.

Da das Schöffenamt ein Ehrenamt ist, das man grundsätzlich nicht ablehnen kann, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für dessen Schöffentätigkeit freistellen. Daraus dürfen sich für den Arbeitnehmer keine Nachteile ergeben.

Die Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, sondern lediglich eine Entschädigung für Verdienstausfall.

Weitere Informationen erhalten Sie bzw. auch der Arbeitgeber unter www.schoeffenwahl.de.
Wer kann Schöffe werden?
In Mönchengladbach wohnende Deutsche StaatsbürgerInnen zwischen 25 und 69 Jahren können sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Wer kann nicht Schöffe werden?
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde, oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch Menschen, die bereits hauptamtlich in der oder für die Justiz tätig sind (zum Beispiel Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer), sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wie kann man sich bewerben?
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz NRW muss die Stadt Mönchengladbach eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen erstellen. Bewerbungen zur Aufnahme in die Vorschlagslisten nimmt der Fachbereich Recht beziehungsweise der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach von Dezember 2017 bis 18. März 2018 entgegen. Sowohl im Erwachsenenstrafrecht als auch für den Jugendbereich gibt es einen „Bewerberfragebogen“, der auf der Website der Stadt Mönchengladbach heruntergeladen, oder beim Fachbereich Recht bzw. beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie angefordert werden kann. Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden sich auf www.moenchengladbach.de, Suchbegriff: Schöffe

Ansprechpartner im Fachbereich Recht sind :

Frau Merckens, Tel.: (02161) 25-8103, E-Mail: angela.merckens@moenchengladbach.de

Frau Schneider, Tel.: (02161) 25-8104, E-Mail: margret.schneider@moenchengladbach.de

Herr Paff, Tel.: (02161) 25-8102, E-Mail: volker.paff@moenchengladbach.de

Ansprechpartner im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie sind:

Herr Hirsch, Tel.: (02161) 25-3427, E-Mail stephan.hirsch@moenchengladbach.de

und Frau Müllenmeister, Tel.: (02161) 25-3404, E-Mail: katharina.muellenmeister@moenchengladbach.de

 

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Der Stadtrat (der Jugendhilfeausschuss für die Jugendschöffen) muss nach Ende der Bewerbungsphase entscheiden, welche Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Dabei sollen diese Gremien darauf achten, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Im Anschluss wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes aus der Vorschlagsliste die erforderliche Zahl der Schöffen.

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