Krings: Keine Gründe für weitere Windkraftanlagen in Mönchengladbach

Windkraftpark Der  CDU-Kreisvorsitzende und Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings hält weitere Windkraftanlagen in Mönchengladbach für nicht erforderlich: „Unsere Stadt hat ihren Beitrag für die erneuerbare Energie aus Windkraft auch im Vergleich zu anderen Großstädten gut erfüllt. Die Ausweisung weiterer Flächen ist daher nicht sinnvoll“, so Krings.

Vor der Veranstaltung am kommenden Sonntag mit Bundesumweltminister Peter Altmaier in Mönchengladbach begrüßt Krings die Pläne des Ministers für eine Begrenzung für den Bau von neuen Anlagen: „Wenn wir nicht abbremsen, treibt das die Erneuerbaren-Energie-Umlage (EEG-Umlage) weiter nach oben und trifft so jeden Stromkunden bei der Abrechnung“, so Krings.

Für die Energiewende seien neue Windkraftanlagen, wie sie zum Beispiel zurzeit für den Mönchengladbacher Westen oder auch an der Stadtgrenze in Jüchen im Gespräch sind, nicht erforderlich. Die Stadt Mönchengladbach habe in der Vergangenheit bereits sogenannte Vorrangflächen ausgewiesen. Hinter dieser Entscheidung stand, dass man in diesem Umfang Bedarf für Windkraftanlagen in Mönchengladbach gesehen hat, aber darüber hinaus nicht. Diese Entscheidung sei nach wie vor richtig:

„Wir müssen aufpassen, dass wir unsere ohnehin dicht besiedelte Landschaft nicht mit Windrädern zustellen, deren Effizienz viel geringer als zum Beispiel bei Offshore-Anlagen in der Nordsee ist“, so Krings. Das helfe nicht der Umwelt, sondern lohne sich allenfalls für die Betreiber der Anlagen. Priorität müsse jetzt der Anschluss dieser bis zu acht Mal ergiebigeren Windräder an das nationale Stromnetz haben.

Krings unterstützt außerdem Bestrebungen, die Abstandsflächen zwischen Windrädern und Wohngebieten generell wieder zu vergrößern. Unter Rot-Grün in NRW waren diese verringert worden: „Ich finde Vorschläge aus Bayern und Sachsen gut, die sich dafür einsetzen, dass der Abstand mindestens das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen muss. Dies sind bei der durchschnittlichen Größe mindestens 1500 Meter und entspricht auch der Genehmigungspraxis der früheren Rüttgers-Regierung in NRW“, so Krings weiter.

Krings hofft unabhängig von dieser gesetzlichen Verbesserung des Anwohnerschutzes, dass benachbarte Kommunen hier besser und vertrauensvoller zusammenarbeiten: „Bei  Abstandsflächen darf die Verantwortung nicht an der eigenen Stadtgrenze aufhören.“

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