Deutscher Hilfsdienst – Mitarbeiter kämpfen um ihre Arbeitsplätze

Offener Brief an OB Norbert Bude

Demo 13-12-18 (13 von 13)Die Entscheidung zur Kündigung der Krankentransportleistungen scheint endgültig.

Dennoch tun die betroffenen Mitarbeiter des Deutschen Hilfsdienstes alles, um die Stadtverwaltung zum Einlenken zu bewegen.
In einem offenen Brief appellieren sie an die soziale Verantwortung und bitten den Oberbürgermeister um Rücknahme der Kündigung.

 

 

Demo 13-12-18 (6 von 13)In Gesprächen mit der Verwaltung war gestern zu erfahren, dass lediglich 2 von 9 Fahrzeugen des Deutschen Hilfsdienstes von dieser Kündigungsmaßnahme betroffen sind.
7 Fahrzeuge und damit auch die entsprechenden Mitarbeiter, sind weiterhin beauftragt.
Der gekündigte Interimsauftrag wird ab dem 1.1.2014 durch die Feuerwehr übernommen.

 
Demo 13-12-18 (1 von 13)Ltd. Branddirektor Lampe hatte den Vertrag mit dem Deutschen Hilfsdienst zum 31.12.2013 am 9.12.13 gekündigt, obwohl im Auftragsschreiben vom 15.12.2010 eine Beendigung “erst mit der wirksamen Beauftragung eines Unternehmens entsprechend dem Ausschreibungsergebnisses“ vereinbart war.
Das Ergebnis einer Ausschreibung hat es jedoch bis heute nicht gegeben.
Dies ist ein weiterer Kritikpunkt des Hilfsdienstes.

 

 

Offener Brief

Img 000Img 001Auftrag und Kündigungschreiben der Verwaltung

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1 Kommentar zu "Deutscher Hilfsdienst – Mitarbeiter kämpfen um ihre Arbeitsplätze"

  1. Pressestelle MG | 19. Dezember 2013 um 12:04 |

    Die Sicht der Stadtverwaltung zum Thema Deutscher Hilfsdienst war gestern nicht nur in Gesprächen zu erfahren. Sie wurde auch in einer Presseinfo und in einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Hilfsdienstes dargestellt. Der Wortlaut des Schreibens im Folgenden:

    „Die Durchführung des Krankentransportes als Bestandteil des öffentlichen Rettungsdienstes erfolgt seit 2003 unter Berücksichtigung des DH. Dies war das Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung. Auch im Jahr 2007 konnte mit dem DH nach einem Ausschreibungsverfahren ein neuer Vertrag geschlossen werden, der mit Ablauf des 31.12.2008 endete. In diesem Fall wurde der Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen zwei Mal um jeweils ein Jahr verlängert, so dass das endgültige Vertragsende mit Ablauf des 31.12.2010 erreicht war.

    Aufgrund äußerer Umstände, die in europarechtlichen Regelungen begründet sind und von der Stadt Mönchengladbach weder umgangen noch beeinflusst werden können, musste eine neue Ausschreibung zum 1.1.2011 durchgeführt werden. Hierzu hatte die Stadt bereits ab August 2010 die hierfür notwendigen Maßnahmen (z. B. Beteiligung der politischen Gremien) durchgeführt. Kurz nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung erfolgte eine Rüge gegen die Stadt bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf. Dies führte zu einer vorzeitigen Beendigung des Ausschreibungsverfahrens und machte eine neue Ausschreibung notwendig.

    Gleichzeitig wurde mit Ende des Jahres 2010 im Fachausschuss für die Feuerwehr politisch beschlossen, eine Kommunalisierung des Krankentransportes zu prüfen. Mitte Dezember 2010 erfolgte dann eine erneute Ausschreibung, die wieder vor der Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf gerügt wurde, so dass zum Januar 2011 eine Interimsbeauftragung der bisherigen Auftragnehmer (Deutscher Hilfsdienst und Johanniter Unfall Hilfe) erfolgen musste, um den öffentlichen Krankentransport sicherzustellen. Diese Interimsbeauftragung war von vorn herein nur zeitlich begrenzt geplant. Im Jahre 2011 hätte eine Auftragserteilung an neue Vertragspartner der Stadt aufgrund des letzten Ausschreibungsergebnisses erfolgen können, wenn nicht erneut bei der Vergabekammer ein Verfahren angestrengt worden wäre. Dieses Beschwerdeverfahren und die folgenden Rechtsmittel der Stadt führten zu einer weiteren Verzögerung bis Ende 2011. Mittlerweile war eine Arbeitsgruppe aus städtischen Fachleuten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kommunalisierung des Krankentransportes auf dem Wege eines dreijährigen Probebetriebes unter den derzeitigen europarechtlichen Rahmenbedingungen das einzig sichere Verfahren zur Durchführung des öffentlichen Krankentransportes ist. Mitte 2012 waren dann die Verfahren der Beschwerdeführer gegen die Stadt endgültig abgeschlossen. Hier wurde deutlich, dass eine rechtsichere Ausschreibung und Vergabe an zu großen Hürden scheitert. Somit wurde der politische Beschluss gefasst, der Empfehlung der städtischen Arbeitsgruppe zu folgen und den Krankentransport im öffentlichen Rettungsdienst probeweise zu kommunalisieren. Nachrichtlich erfolgte am 9.12.2013 die Information, zum Ende des Jahres 2013 die Interimsbeauftragung enden zu lassen.

    Am 16.12.2013 wurden Ausschreibungen für die Fahrtätigkeit des Krankentransportes, die Abdeckung des Spitzenbedarfs und die Anmietung von Krankenkraftfahrzeugen veröffentlicht, an denen sich der DH selbstverständlich beteiligen kann. Nur der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass die privat-rechtliche Genehmigung von drei Rettungswagen und vier Krankentransportwagen davon nicht berührt ist und lediglich die beiden öffentlich rechtlich eingebundenen KTW betroffen sind.

    Ohne Frage erkenne ich die Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Hilfsdienstes im Bereich des Krankentransportes an. Es darf allerdings auch nicht außer acht gelassen werden, dass es vertragliche Vereinbarungen gab und gibt, die von beiden Partnern akzeptiert und eingehalten wurden.

    Die Stadt Mönchengladbach ist verpflichtet, sich gesetzeskonform und wirtschaftlich zu verhalten. Als Oberbürgermeister bin ich gerade in der derzeitigen schwierigen finanziellen Situation gehalten, Schaden von unserer Stadt abzuwenden. Ich sehe bedauerlicherweise keine Möglichkeit, die Beendigung des Vertrages rückgängig zu machen.“

    Soweit die Info.
    Gruß aus der Pressestelle der Stadt Mönchengladbach

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