Aktion „Um 22 Uhr muss Schluss sein“

Bürger gegen Fluglärm e.V.
Kaarster gegen Fluglärm e.V.
Heimat- und Bürgerverein Lohausen-Stockum e.V. und Arbeitsgemeinschaft „Leben in Lohausen“
Siedlergemeinschaft Düsseldorf Nord
Initiative „Gegen Fluglärm MG-Ost“
Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm

Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Nachtflüge in Düsseldorf. Im vergangenen Jahr starteten bzw. landeten 11.673 Maschinen nach 22 Uhr, in den Sommermonaten waren es alleine 7.326. Es deutet alles darauf hin, dass in diesem Jahr neue Rekorde aufgestellt werden, zumal bereits in den ersten fünf Monaten des Jahres 4.448 Flüge nach 22 Uhr zu verzeichnen sind.

Vor diesem Hintergrund und der andauernden Untätigkeit des zuständigen Verkehrsministers werden die oben bezeichneten Initiativen gegen Fluglärm die Bevölkerung aufrufen, sich der Forderung „Um 22 Uhr muss Schluss sein!“ anzuschließen. „Wir erwarten von Verkehrsminister Hendrik Wüst, dass er die bestehende Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf ändert und ein striktes Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 7 Uhr verhängt,“ so der Vorsitzende der Initiative „Gegen Fluglärm MG-Ost“ Frederick Skupin.

Die Initiatoren der Initiativen rund um den Flughafen Düsseldorf,  weisen darauf hin, dass das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung enthalte, dass auf die Nachtruhe der Bevölkerung in besonderem Maße Rücksicht zu nehmen ist (§ 29b). „Wir werden in den nächsten Wochen die Bevölkerung in MG-Ost bei Infoständen und Hausbesuchen aufrufen, diese Forderung zu unterstützen. Dazu werden Postkarten und Unterschriftenlisten eingesetzt, die nach Ende der Kampagne dem Minister übergeben werden sollen, erklärt Hajo Siemes, Sprecher der Initiative in Mönchengladbach.

Die Praxis der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass die bestehende Betriebsgenehmigung keinen wirksamen Schutz der Anwohner vor Fluglärm in den Nachtstunden bietet. In einem Brief an Verkehrsminister Hendrik Wüst legen die Initiativen gegen Fluglärm dar, dass in der Stunde von 22 Uhr bis 23 Uhr die Anwohner in der jeweiligen Flugrichtung mehr Flügen ausgesetzt sind, als in jeder anderen Stunde des Tages (s. Anlage).

Seit der Betriebsgenehmigung von 2005 ist die Zahl der Flugbewegungen nach 22 Uhr rapide angestiegen. Betrug deren Zahl z.B. im Juni 2005 noch durchschnittlich 25,2 pro Nacht, so ist die Frequenz auf 45,4 (Juni 2016), d.h. um 20 Flüge pro Nacht angestiegen.

Das bedeutet für die Menschen, die in der Einflugschneise leben, 45mal pro Nacht Störung ihrer Ruhe, des Schlafes, Beeinträchtigung ihrer Gesundheit, Störung der Entwicklung der Kinder und psychischen Stress. Die negativen Auswirkungen nächtlicher Ruhestörung sind seit langem wissenschaftlich erforscht. Der Gesetzgeber und die Ordnungsbehörden haben beim Straßenverkehr oder bei Veranstaltungen nach 22 Uhr eine Lärmminderung verordnet – nicht so bei Fluglärm. „Die von Nachtflügen betroffenen Menschen sind dem Lärm schutzlos ausgeliefert. Deshalb ist es an der Zeit, dass der verantwortliche Minister handelt und dem nächtlichen Flugverkehr klare Grenzen setzt“, so der Sprecher der Initiative, Hajo Siemes abschließend.

Anlage: Brief an Verkehrsminister Hendrik Wüst

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