Bezirksregierung kann Phantasien zur Bibliothek in Mönchengladbach nicht nachvollziehen

Erwartungsgemäß wurde der Haushaltssanierungsplan genehmigt – mit Forderungen

Regierungspräsidentin Anne Lütkes hat heute den vom Rat der Stadt Mönchengladbach beschlossenen Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 genehmigt.
Erstmalig seit über zehn Jahren kann damit in Mönchengladbach wieder eine Haushaltssatzung veröffentlicht werden. Mönchengladbach nimmt freiwillig am Stärkungspakt Kommunalfinanzen des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Dafür muss die Stadt einen Haushaltssanierungsplan aufstellen, der den Haushaltsausgleich mit Landeshilfen bis 2018 und ohne Landeshilfen bis 2021 darstellt.

Dies hält Lütkes zwar grundsätzlich für gelungen, sie fordert jedoch für die nächsten Jahre einige Nachbesserungen ein:

  • Das Personaleinsparkonzept ist weiter zu qualifizieren und
  • im Handlungsfeld „Beteiligungen“will Lütkes die geplante stille Beteiligung an der NEW AG nicht mittragen.

Hier muss sich die Stadt spätestens bis Ende 2013 eine Alternativmaßnahme überlegen. Bei den Beteiligungen sieht Lütkes auch noch nicht ausgeschöpfte Potentiale.
So sei die EWMG als wichtigste städtische Beteiligung im Konzept bisher außen vor geblieben.

Zum geplanten Neubau der Stadtbibliothek findet die Regierungspräsidentin klare Worte: „Ich kann nicht nachvollziehen, wie eine Stadt, die so schlecht dran ist, dass sie zum Haushaltsausgleich Landesmittel in Anspruch nimmt, über solche Projekte nachdenkt.“
Bevor hier Mittel verausgabt werden, behält sich Lütkes ihre Zustimmung vor.

Insgesamt ist sie optimistisch, dass Mönchengladbach den Weg zurück in eine selbstbestimmte Haushaltswirtschaft schaffen kann. Die Stadt müsse sich aber darauf einstellen, dass auf diesem langen Weg bis 2021 noch einige zusätzliche Sparmaßnahmen erforderlich werden.
Lütkes weist in diesem Zusammenhang auch auf die drohende Kürzung der Landeshilfen wegen der neu berechneten strukturellen Lücke hin. „Das werden wir jedoch erst berücksichtigen, wenn der Landtag die Änderung des Stärkungspaktgesetzes beschlossen hat.“ so Lütkes.

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