Die FDP Mönchengladbach hat auf ihrem Parteitag einen vom FDP-Ortsverband Mönchengladbach-West vorgelegten und vom letztjährigen Bundestagskandidaten Hans Joachim Stockschläger vorgestellten Antrag beschlossen, in dem sie sich für einen Mindestabstand von Windkraftwerken von mindestens 1500 Metern zur Wohnbebauung ausspricht.
Der Beschluss erfolgte einstimmig und hat folgenden Wortlaut:
„Die FDP Mönchengladbach setzt sich dafür ein, dass Windkraftanlagen mindestens 1500m Abstand von der nächsten Wohnbebauung haben müssen, und es muss mindestens ein Abstand der 10-fachen Gesamthöhe eingehalten werden.“
Zur Begründung heißt es:
Die FDP unterstützt Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Diese dürfen aber nicht die Gesundheit belasten oder die Lebensqualität mindern.
(Gefahr durch tieffrequenten Schall und Infraschall.).
Die FDP setzt sich deswegen auf Landesebene schon lange für einen Mindestabstand neuer Windkrafträder von mindestens 1500 Metern von der vorhandenen Wohnbebauung ein (Windkrafterlass der NRW-Landesregierung von 2005).
In NRW bleibt es den Kommunen im Planungsprozess überlassen, welche Abstände zwischen neuen Windkraftanlagen und vorhandener Wohnbebauung eingerichtet werden. An dieser Stelle hat die Kommunalpolitik eine Möglichkeit zu handeln, in dem sie beispielsweise bei der Teiländerung von Flächennutzungsplänen den gewünschten Mindestabstand beachtet und durchsetzt.
Angesichts eines früheren Ratsbeschlusses und der erzeugten regenerativen Energie im Regierungsbezirk Düsseldorf bezweifeln wir generell die Notwendigkeit neuer Windkraftanlagen in Mönchengladbach.
Schon vor vielen Jahren hat der Rat beschlossen, eine „Verspargelung der Landschaft“ nicht zuzulassen und hat stattdessen sogenannte „Konzentrationsflächen“ in der Stadt ausgewiesen.
Mit der in unserer Stadt vorhandenen jährlichen Windkraft-Leistung von 26 Megawatt liegt unsere Stadt an der Spitze im Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Ratsbeschluss von damals war und bleibt richtig.
(PM)