Nicht nur die CDU reagiert mit Unverständnis auf SEPA-Briefe der Stadt

Rathaus Abtei, Tagungsort des HauptausschussesDie Stadtverwaltung Mönchengladbach will alle Bürger anschreiben, die bisher per Lastschrift gezahlt haben und fordert eine erneute Originalunterschrift.
Viele andere Städte verzichten auf diesen bürokratischen Aufwand.
Im Hinblick auf Kosten und Aufwand ist das Verhalten der Stadt kaum nachvollziehbar.

Auch der Geschäftsführer der CDU-Ratsfraktion Hans Wilhelm Reiners, der am übernächsten Samstag auf der Mitgliederversammlug der CDU als Oberbürgermeister-Kandidat antreten wird, ist erstaunt:

 

Unbenannt„Die Begründung für das komplizierte und aufwändige Verfahren, das seitens der Stadtverwaltung Mönchengladbach praktiziert wird, verstehe wer will – ich nicht. Selbst wenn ich nicht mit der `Umdeutung` meiner bisherigen Einzugsermächtigung für das neue SEPA-Verfahren einverstanden wäre, würde mich das nicht von meinen Zahlungsverpflichtungen befreien. Jedenfalls war ich froh über jede `Umdeutung`, die mir von Firmen, Behörden oder anderen Organisationen, denen ich Einzugsermächtigungen erteilt habe, einfach nur mitgeteilt wurde. Und ich bin überzeugt, dass das der Regelfall ist. Ich bin auch überzeugt, dass das von der Stadt Mönchengladbach gewählte Verfahren deutlich kostspieliger ist als es die Nacharbeit des einen oder anderen Einzelfalles wäre, in dem jemand eine Lastschrift zurückruft, weil er nicht ausdrücklich sein Einverständnis mit dem SEPA-Verfahren erklärt hat“, schreibt Reiners.

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4 Kommentare zu "Nicht nur die CDU reagiert mit Unverständnis auf SEPA-Briefe der Stadt"

  1. Harald Wendler | 10. Januar 2014 um 13:40 |

    Tatsächlich ist die Pressemitteilung in Vergessenheit geraten, sie wurde veröffentlicht unter https://www.mg-heute.de/?p=25782
    Diese Vorhaltung ist berechtigt.

    Mein Unverständnis wird jedoch nicht umgekehrt in Verständnis.
    Andere Organe haben die Bedenken der Stadt Mönchengladbach eben nicht und handeln m.E. ebenso sorgfältig und zudem bürgerfreundlich weil kostensparender.

    Herzliche Grüße
    Harald Wendler

  2. Pressestelle MG | 10. Januar 2014 um 12:58 |

    Hallo Herr Wendler,

    da ist Ihnen unsere Presseinfo vom 16.12. wohl durchgegangen.

    Darüber hinaus bin ich schon der Meinung (und hoffe, dass ich mit dieser nicht alleine bin), dass derjenige, dem von einem (Bürger-)Journalisten öffentlich Vorwürfe gemacht werden (z.B. „Im Hinblick auf Kosten und Aufwand ist das Verhalten der Stadt kaum nachvollziehbar“), die Gelegenheit erhalten sollte, zu diesen Vorwürfen Stellung zu beziehen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dirk Rütten

  3. Harald Wendler | 10. Januar 2014 um 10:08 |

    Mein Verständnis ist ein anderes:
    Nicht die Presse muß bei der Stadt hinterfragen ob und wie sie etwas regeln will,
    die Stadt ihrerseits hat die Öffentlichkeit über ihre Arbeit zu informieren.
    Auch dieser Vorgang gehört in die Kategorie Transparenz.
    Diese Info ist sicher keine Holschuld des Bürgers.
    Ein 2-Zeiler als PM hätte genügt.

  4. Pressestelle MG | 10. Januar 2014 um 09:11 |

    Hallo Herr Wendler, wenn Sie bei der Pressestelle nachgefragt hätten, wie die Verwaltung die Einzugsermächtigungen auf SEPA umstellt – und aus welchen Gründen sie dazu eine Orginalunterschrift verlangt, hätten Sie folgende Antwort erhalten:

    „Bei der Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr geht die Stadtverwaltung abhängig von Forderungsart und Höhe in zwei Schritten vor, weil eine pauschale Umwidmung bereits bestehender Lastschrifteinzugsermächtigungen – auch aus Sicht anderer Kommunen, Organisationen und Unternehmen – nicht zu empfehlen ist:

    1. Wie in zahlreichen anderen Städten auch erfolgt in den Bereichen Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer sowie bei allen Forderungen, die eine Höhe von 5.000 Euro überschreiten keine Umwidmung. Hier wurden neue Mandate zur Lastschriftenermächtigung eingeholt. Dafür waren entsprechende Mandate mit Original-Unterschriften notwendig, die der Stadtkasse bereits vorliegen.

    2. In allen anderen Fällen erfolgt eine Umwidmung zur Weiternutzung bestehender Lastschrifteneinzugsermächtigungen. Die bereits bestehende Lastschrift wird vorerst weiter genutzt, wobei nach und nach die alten Lastschriften durch neue Mandate ersetzt werden. Dafür werden die Unterschriften eingeholt.

    Begründung: In der Vergangenheit hat die Stadtverwaltung auf der Basis der Rechtssprechung und im Sinne der Bürgerfreundlichkeit Lastschriftenermächtigungen in jeder Form – etwa per E-Mail, Fax oder per schriftlichem Hinweis – akzeptiert und dadurch den bürokratischen Aufwand für die Bürger minimiert.

    Mit der Einführung des SEPA-Zahlungsverkehrs haben sich aber inzwischen die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert. Nur noch formgerecht erteilte Lastschrifteneinzugsermächtigungen sind zulässig. Einzugsermächtigungen, die zum Beispiel telefonisch oder per Internet erteilt wurden, sind nicht SEPA-fähig.

    Wird also eine Ermächtigung umgedeutet, die in der Vergangenheit mehr oder weniger formlos erteilt wurde, könnten solche Abbuchungen, die nach der SEPA-Umstellung erfolgen, später beanstandet werden. Unter Umständen könnte dies dazu führen, dass Zahlungen bis zu 13 Monate lang zurückgebucht würden, was insbesondere im Falle von Insolvenzen im Nachhinein sogar zu Zahlungsausfällen führen würde.“

    Mit dieser Vorgehensweise steht Mönchengladbach übrigens nicht alleine da: Acht von zehn Großstädten, bei denen im Vorfeld nachgefragt wurde, haben sich wie Mönchengladbach für differenzierte Regelungen entschieden. Nur zwei Großstädte widmen komplett um. , also auch bei der Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer sowie bei Forderungen über 5.000 Euro. Darüber hinaus ist aus Presseveröffentlichungen bekannt, dass zwei Großstädte von der Umwidmungsmöglichkeit überhaupt keinen Gebrauch machen und in allen Fällen neue Original-SEPA-Mandate verlangen.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dirk Rütten
    Pressestelle
    Stadt Mönchengladbach

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