Notgemeinschaft Dohr-Zoppenbroich will noch leistungsstärker werden

Bereits eine einfache Beerdigung verursacht Kosten in vierstelliger Höhe, Zusatzleistungen (ein besonderer Sarg, Trauerfeier, usw.) lassen die Ausgaben meist noch rapide ansteigen. Neben dem emotionalen Schock ist das für die Angehörigen nicht selten auch wirtschaftlich ein richtiger Tiefschlag.„In solchen Fällen merkt man dann meist erst, wie wichtig eine zusätzliche kleine finanzielle Hilfe sein kann“, so Henning Haupts.

Henning Haupts ist ehrenamtlich in der „Notgemeinschaft Dohr-Zoppenbroich“ als 2. Vorsitzender aktiv und weiß ganz genau, wovon er spricht.
Seit über 80 Jahren gibt es diese Sterbekasse in Dohr-Zoppenbroich, der aktuell fast 300 Mitglieder angehören.

Natürlich, in der Regel haben die Menschen vorgesorgt, mit entsprechenden Versicherungen. Bis vor wenigen Jahren gab es zudem auch noch Unterstützung von den Krankenkassen, den Zuschuss für die Bestattungskosten, das sogenannte „Sterbegeld“. Es war ein Bestandteil im Leistungskatalog, knapp 1000 Euro gab es beim Tod des Mitgliedes ungefähr die Hälfte beim Tod eines mitversicherten Familienmitgliedes. Eine Leistung, die allerdings im Rahmen der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004 gestrichen wurde.

Für Karl-Heinz Rix, 1. Vorsitzender, erst recht ein Grund, für die Sterbekasse Werbung zu machen. Die Notgemeinschaft unterliegt einer sehr strengen Kontrolle und wird jährlich von wechselnden Kassenprüfern überprüft.

Und wie sieht es mit Leistungen und Beiträgen aus?
Zunächst einmal: Mitglied kann jeder werden, ab dem 45. Geburtstag kann man nicht mehr beitreten. Ein Jahresbeitrag wird nicht erhoben, abgerechnet wird je Sterbefall mit einer geringen Spende in Höhe von 2 Euro.

Bei der Aufnahme gibt es keine Gesundheitsfragen. Jedes Mitglied zahlt den gleichen Beitrag.

Nur bei der Spendenleistung gibt es Unterschiede. Im Todesfall würde zum Beispiel bei einem Kind unter 10 Jahren der halbe Spendenbeitrag ausgezahlt.

Und eine Besonderheit zur Satzung erklärt Henning Haupts: „Mitglied ist bei uns der Familienvorstand mit seinen Haushaltsangehörigen. Alle Familienangehörige über 21 Jahren gelten als Einzelperson. Studierende Familienmitglieder, die das 21 Lebensjahr erreicht haben sind bis zum erreichen des 26. Lebensjahres vom Spendenbeitrag befreit.

Karl-Heinz Rix und Henning Haupts wollen die Mitgliederzahlen ihrer Notgemeinschaft in den kommenden Jahren deutlich erhöhenund somit noch leistungsstärker werden.

weitere Infos gibt es bei: Karl-Heinz Rix, Tel. 02166/9904788.

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