Ab 30. Januar: Fahrzeugzulassung nur mit SEPA Lastschriftmandat

SepaDie Zulassungs- und Führerscheinstelle der Stadt Mönchengladbach an der Rheinstraße 70 weist darauf hin, dass aufgrund einer Weisung des Bundesfinanzministeriums bereits ab dem 30. Januar bei Fahrzeugzulassungen ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer im Original vorliegen muss.
Hintergrund: Die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ohne Teilnahme am Lastschriftverfahren für die Kfz-Steuer ist seit Jahren nicht möglich. Für Zulassungen bis zum 29. Januar gilt noch das bisherige, ab dem 30. Januar jedoch ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Dazu muss der ausgefüllte und unterschriebene amtliche Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für die Kfz-Zulassung vorgelegt werden.

 

 

Dieser Hinweis ist insbesondere für Zulassungen von Bedeutung, bei denen der Halter nicht selbst zur Rheinstraße kommt, sondern einen Bevollmächtigten beauftragt.
Kann der den vom Halter unterschriebenen SEPA-Vordruck nicht vorweisen, wird die Zulassung nicht durchgeführt.
Nähere Informationen hierzu sowie den amtlichen Vordruck finden sich auf der Webseite der Stadt Mönchengladbach – www.moenchengladbach.de – im Bereich Kfz-Zulassung.

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