Versorgungslücken nach „blutigen Krankenhausentlassungen“ müssen im Interesse einer guten Patientenversorgung geschlossen werden

pro PflegePro Pflege – Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass nach der Entlassung von Patienten aus einer stationären Krankenhausbehandlung im ambulanten Bereich erhebliche Versorgungslücken entstehen können.
Solche Versorgungslücken haben sich seit Einführung der Fallpauschalenregelung (2004) dadurch verschärft, dass es seitens der Krankenhäuser – auch aus ökonomischen Erwägungen – zu immer kürzeren Liegezeiten im Krankenhaus kommt. Man spricht dann auch von „blutigen Entlassungen“.

 

Es kann dazu kommen, dass den betroffenen Patienten nach der Entlassung eine angemessene Pflege, Betreuung und sonstige Versorgung nicht vermittelt / gewährleistet werden kann und dann zwangsläufig unzumutbare bzw. gefährliche Situationen entstehen können.
Unter diesen Umständen kommt dem Entlassungsmanagement, das den Krankenhäusern ab 01.01.2012 verpflichtend auferlegt worden ist, besondere Bedeutung zu. In § 39 SGB V heißt es dazu u.a.: … „Krankenhausbehandlung umfasst auch ein Entlassmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung.…“

Ungeachtet dieser verpflichtenden Regelung über das Entlassungsmanagement gibt es aber offensichtlich weiterhin erhebliche Defizite in der Anschlussversorgung entlassener Patienten. Dies ist zu einem großen Teil darin begründet, dass nicht alle erforderlichen Dienstleistungen bei einer schnellen Krankenhausentlassung im ambulanten Bereich ausreichend und finanzierbar zur Verfügung stehen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist daher (weiterhin) der Auffassung, dass die maßgeblichen Vorschriften im SGB V und SGB XI in der Weise nachgebessert werden müssen, dass auch bei immer kürzer werdenden Krankenhausaufenthalten gute und angemessene Anschlussversorgungen gewährleistet werden können.

Sämtliche Versorgungslücken müssen geschlossen werden.
Die entsprechenden Versorgungsansprüche sollten in aller Klarheit in den Leistungskatalog von Kranken- und Pflegekassen aufgenommen werden.
Denn ein Krankenhaus-Entlassungsmanagement kann nur dann gut funktionieren, wenn auch die gebotenen Versorgungsangebote tatsächlich zur Verfügung stehen.
Insoweit gibt es zur Zeit erheblichen Klärungsbedarf!

Werner Schell – Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

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