Pflichten der Bürger: Grundsätzlich ist jeder Anlieger verpflichtet, den Winterdienst für den Gehweg zu übernehmen
Rechtzeitig vor dem ersten Wintereinbruch macht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auf die allgemeine Winterwartungspflicht aufmerksam. Diese Verpflichtung bezieht sich auf alle Gehwege, die an das Grundstück grenzen. Das…