FWG läßt sich instrumentalisieren und “vor den Karren spannen“

InklusionEs mutet an, als solle das eigene Denken der Politiker ersetzt werden durch die Vorgabe von pauschalen Beurteilungen seitens der Verwaltung.

Es kann aber auch sein, dass interessierte, politische, sozialverbandsangehörige  Kreise eine weitere Möglichkeit der politischen Einflußnahme aufbauen möchten.
Der Hintergrund:
In den Beratungsvorlagen der Bezirksvertretungen, der Fachausschüssen und des Rates werden Beurteilungen der Verwaltung zur “Finanzwirksamkeit“ und den möglicherweise vorhandenen “Auswirkungen auf Kinder- und Familienfreundlichkeit“ abgegeben.

 

Die Sinnhaftigkeit dieser Beurteilungen wird immer wieder in allen politischen Lagern zu Recht angezweifelt.

Im Hauptausschuss am 19. September stellte Bernd Püllen als Sprecher der Freien Wählergemeinschaft folgenden Antrag:

“Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in allen Beratungsvorlagen zusätzlich zu den bereits vorhandenen Abschnitten „Finanzwirksamkeit“, und „Kinder- und Familienfreundlichkeit“ einen Abschnitt „Auswirkungen auf Belange von Menschen mit Behinderungen und Inklusion“ aufzunehmen und dabei eine entsprechende Beteiligung mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt Mönchengladbach sicherzustellen.“

Die Reaktionen bei CDU, SPD, FDP und den Linken war durchweg verhalten. Seit geraumer Zeit weiß jeder der sich etwas mit den politischen Konstellationen in Mönchengladbach beschäftigt, um das Bemühen sogenannter Bürger-Vertreter, Einfluß nehmen zu können auf politische Entscheidungen mit dem Ziel der Selbstdarstellung.

Gladbachs Sozialdezernent Dr. Schmitz schlug alternativ zu Püllens Antrag vor, eine „Evaluierung“ des Nutzens von „Auswirkungen auf Kinder- und Familienfreundlichkeit“ durchzuführen.
Der Nutzen ist, wenn überhaupt, nur in seltenen Fälle erkennbar, ein Wegfall dieser überflüssigen Verwaltungsarbeit daher begrüßenswert.
Ersetzt werden kann und sollte diese Beurteilung durch entsprechende Sensibilisierung aller Fachangestellten der bearbeitenden Abteilungen, ein Mehr an Personal ist also völlig überflüssig.

Die Querschnittsfunktion der Inklusionsbeauftragten wäre mit der Wahrnehmung einer Funktion wie im Antrag gefordert falsch aufgestellt. Sie hat vielmehr die Aufgabe, die Fachbereiche zu sensibilisieren und nicht jedes “Projekt“ auf Tauglichkeit zu überprüfen.

Nicht unverständlich ist die Unterstützung des Antrages durch Karl Sasserath von den Grünen. Seine Affinität zum Antrag wurde besonders klar während seiner unterstützenden Ausführungen im Hauptausschuss, allzu oft wanderten die Blicke direkt zu den Pressetischen.
Unisono erklärten SPD, FDP und CDU, die Befürwortung einer Evaluation seitens der Verwaltung bedeute keineswegs ein Ablehnung des Antrages noch des überaus wichtigen Themas Inklusion. Entscheidend seien jedoch Taten und nicht Formalien als Alibi für Aktivität.

Der Vorschlag von Dr. Schmitz wurde mit der Stimmen-Mehrheit von CDU, SPD, FDP angenommen.
Nach dem Ergebnis der Evaluation wird das Thema erneut aufgenommen und beraten. Einen Termin der Ergebnisbekanntgabe wird es hoffentlich bald geben.

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